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Kompetenzen

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Unsere Kompetenzen

Ihre deutsch-französische Anwaltskanzlei in Mulhouse, Elsass

Arbeits- und Sozialrecht

Das französische Sozialrecht besteht aus folgende Rechtsbereichen: Sozialversicherungsrecht und Arbeitsrecht.

Durch grosse Erfahrung und ständige Weiterbildung verfügen die Anwälte der Kanzlei in diesem Bereich über hohe fachliche Kompetenz.

Handels- und Wirtschaftsrecht

Das Handels- und Wirtschafsrecht umfasst die auf Kaufleute, Unternehmen und Gewerbetreibende anwendbaren rechtlichen Regelungen. Im Rahmen der Beratung hilft die Kanzlei den Unternehmen bei einer optimalen Ausgestaltung ihrer Tätigkeiten und Geschäftsbeziehungen.

Immobilien- und Baurecht

Das Immobilien- und Baurecht umfasst die Regeln zu Bau, Erwerb, Veräusserung und Verwaltung von Immobilien.Die Anwälte der Kanzlei verfügen über eine anerkannte Kenntnis der einschlägigen Gesetzgebung und Rechtssprechung.

Mediation und collaborative Praxis

Die alternativen Streitbeilegungsverfahren können in den verschiedensten Bereichen angewandt werden

Zivilrecht

Nous trouvons les solutions les plus adaptées pour gérer les relations entre personnes privées, dans le respect de leurs besoins et intérêts.

Öffentliches Recht - Französisches Verwaltungsrecht

Wir sind in den Bereichen öffentlicher Dienst, öffentliches Auftragswesen und Stadtplanung nach französischem Recht tätig.

Internationales Recht

Entschädigung bei Personenschäden

Französisches Verbraucherschutzrecht

Französisches Bankwesenrecht

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Arbeits- und Sozialrecht

Arbeits- und Sozialrecht

Ihre deutsch-französische Anwaltskanzlei in Mulhouse, Elsass

Das französische Sozialrecht besteht aus folgende Rechtsbereichen:

Das Sozialversicherungsrecht

Das Sozialversicherungsrecht umfasst alle Regeln zu Sozialabgaben und Sozialleistungen sowie zu Arbeitsunfällen und berufbedingten Erkrankungen.

Das Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht umfasst alle Regeln, die das Arbeitsverhältnis auf individueller und kollektiver Ebene bestimmen.

Der Betreuungs- und Vertretungsbedarf im Bereich des Sozialrechts sollte keinesfalls unterschätzt werden. Das französische Sozialrecht ist kompliziert, formalistisch und unterliegt ständigen Änderungen. Mangelnde Kenntnis der jeweils aktuellen Rechtslage birgt erhebliche Risiken. Verstösse des Arbeitgebers haben oft strafrechtliche Relevanz. Durch grosse Erfahrung und ständige Weiterbildung verfügen die Anwälte der Kanzlei in diesem Bereich über hohe fachliche Kompetenz.

Die Kanzlei ist in folgenden Bereichen tätig:

Einstellungsformalitäten und Erstellung von Arbeitsverträgen ; Arbeitszeitmanagement (Teilzeit, Pauschalierung der Arbeitszeit, Überstundenregelung, Gleitzeitmodelle) ; Internationale Arbeitsverträge und Entsendungen ; Vollmachten ; Gewinnbeteiligung, Arbeitnehmersparplan, Vereinbarung zu einer variablen Vergütung, Arbeitnehmerbeteiligung ; Kollektive Verhandlungen und Unternehmensvereinbarungen ; Wahl und Rechte der Arbeitnehmervertretung ; Arbeitskonflikte und Streikbewegungen ; Hausordnung ; Arbeitssicherheit und –hygiene ; Disziplinarrecht ; Inviduelle und kollektive Kündigungen ; Plan zur Erhaltung der Arbeitsplätze (Sozialplan) ; Aufhebungsvertrag ; Kündigung durch Arbeitnehmer ; Vergleiche ; Mobbingvorwürfe am Arbeitsplatz ; Gleichbehandlung von Arbeitnehmer und Diskriminierungsverbot ; Arbeitskrankheiten und –unfälle ; Strafrechtliche Haftung des Geschäftsführers ; Verfahren vor dem Arbeitsgericht ; Verfahren vor dem Sozialgericht.

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Handels- und Wirtschaftsrecht

Handels- und Wirtschaftsrecht

Ihre deutsch-französische Anwaltskanzlei in Mulhouse, Elsass
Das Handels- und Wirtschafsrecht umfasst die auf Kaufleute, Unternehmen und Gewerbetreibende anwendbaren rechtlichen Regelungen. In jedem Stadium einer gewerblichen oder/und kaufmännischen Tätigkeit schlägt die Kanzlei Strategien vor, die den neuesten Stand der Gesetzgebung und der Rechtssprechung berücksichtigen, aber auch die wirschaftlichen und kommerziellen Bedürfnisse der Unternehmen nicht ausser Acht lassen. Im Rahmen der Beratung hilft die Kanzlei den Unternehmen bei einer optimalen Ausgestaltung ihrer Tätigkeiten und Geschäftsbeziehungen. Dies gilt insbesondere für internationale Geschäftsbeziehungen. Im Fall eines Rechtsstreites zeigt die Kanzlei dem Unternehmen möglichst effektive Lösungswege unter Berücksichtigung von Prozessrisiken, Zeitaufwand und Kosten auf.

Die Kanzlei ist in folgenden Bereichen tätig:

  • Vertragsgestaltung ;
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen ;
  • Vertriebsstrukturen (Vertriebsvertrag, Handelsvertretervertrag) ;
  • Grenzüberschreitende Tätigkeit und internationale Verträge ;
  • Vertragliche Haftung ;
  • Transportrecht ;
  • Gewerbliche Räumlichkeiten (Kauf, Verkauf, Mietverhältnisse) ;
  • Gerichtliche Vertretung im Bereich Markenschutzrecht und Wettbewerbsrechtsverletzungen ;
  • Forderungseintreibung ;
  • Exequaturverfahren ;
  • europäischer Vollstreckungstitel, europäischer Mahnbescheid ;
  • Wirtschaftliche und finanzielle Schwierigkeiten ;
  • Insolvenzverfahren ;
  • Streitigkeiten im Bereich des Gesellschaftsrechts ;
  • Wirtschaftsmediation ;
  • Schiedgerichtsverfahren.

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Immobilien- und Baurecht

Immobilien- und Baurecht

Ihre deutsch-französische Anwaltskanzlei in Mulhouse, Elsass

Das Immobilien- und Baurecht umfasst die Regeln zu Bau, Erwerb, Veräusserung und Verwaltung von Immobilien.

Die französischen Regelungen bieten, wenn man sie den kennt, den Bauherren, Käufern, Miteigentümern und Mietern einen weitreichenden Schutz.

Viele Bestimmungen sind zwingend. Eine Mißachtung der entsprechenden Regelung zieht möglicherweise erhebliche Konsequenzen nach sich, da Verträge, Beschlüsse oder Massnahmen nichtig oder unwirksam werden. Insbesondere im Baurecht kann die Missachtung mancher Regel für Bauträger, Bauunternehmer oder Architekten strafrechtlich relevant sein.

Die Anwälte der Kanzlei verfügen über eine anerkannte Kenntnis der einschlägigen Gesetzgebung und Rechtssprechung.

Die Kanzlei ist in folgenden Bereichen tätig:

  • Immobilienverkauf und –erwerb ;
  • Immobilienverwaltung :
    • Mietverträge ;
    • Mietstreitigkeiten ;
    • Dienstbarkeiten und Nachbarschaftsstreitigkeiten ;
    • Miteigentumverhältnisse.
  • Durchführung von Bauvorhaben :
    • Vertragsgestaltung ;
    • Bauversicherungen ;
    • Subunternehmer ;
    • Baustreitigkeiten (Abnahme, Verzug, Bauschäden...).

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Mediation und collaborative Praxis

Mediation und collaborative Praxis

Ihre deutsch-französische Anwaltskanzlei in Mulhouse, Elsass

Mediation

Die Richtlinie EU 28/52/CE vom 21. Mai 2008 definiert die Mediation wie folgt :
„Die Mediation ist ein strukturiertes Verfahren unabhängig von seiner Bezeichnung, in dem zwei oder mehr Streitparteien mit Hilfe eines Mediators auf freiwilliger Basis selbst versuchen, eine Vereinbarung über die Beilegung ihrer Streitigkeiten zu erzielen".

Der Mediator ist weder Richter, noch Schiedsrichter, Berater oder Sachverständiger. Mediation beruht auf Freiwilligkeit und liegt in den Händen der Parteien.

Sie kann auf der Grundlage :

  • einer Mediationsklausel in einem zwischen den Parteien vereinbarten Vertrag ;
  • einer Einigung zwischen Parteien, die sich im Streit befinden ;
  • einer Gerichtsentscheidung nach Einwilligung der Parteien ;

durchgeführt werden.

In dem Mediationsverfahren wird nach einer Lösung gesucht, die den Bedürfnissen aller Parteien möglichst gerecht wird.

Die Mediation beruht auf Verhandlungstechniken und –methoden, die insbesondere durch die Havard Law School in den 60 Jahren unter der Federführung von Walter T. Fisher und Melvin C. Ury entwickelt wurden.

Der Mediator sollte entsprechend gut ausgebildet, unabhängig und neutral sein.

Collaborative Praxis

Die Parteien vereinbaren mit der Hilfe Ihrer speziell ausgebildeten Anwälte, eine loyale und vertrauliche Verhandlung zu führen, um eine dauerhafte Einigung zur Beilegung Ihres Streits zu finden, die ihre Bedürfnisse entspricht.

Aufgabe der beteiligten Anwälte ist es hier eine wirkliche Teamarbeit zu fördern, durch Verhandlungs- und Kommunikationsmethoden, die eine Einigung erleichtern. Dementsprechend sollten Sie nach den Standards der IACP ausgebildet sein (International Academy of Collaborative Professionals) augesbildet sein.

Eine Liste der französischen speziell ausgebildeten Anwälten befindet sich auf der Internetseite der "Association Francaise des Praticiens du Droit Collaboratif".

Collaborative Praxis

Die alternativen Streitbeilegungsverfahren bieten klare Vorteile :

  • das Verfahren bewahrt die Selbstverantwörtlichkeit der Parteien ;
  • das Verfahren ist streng vertraulich ;
  • das Verfahren wird zeitnah durchgeführt ;
  • das Verfahren berücksichtigt und schützt geschäftliche oder private Beziehungen ;
  • das Verfahren ermöglicht Lösungen, die ausserhalb der strengen Grenzen der Gesetzgebung liegen, soweit keine zwingenden Bestimmungen berührt werden.

Die alternativen Streitbeilegungsverfahren können in den verschiedensten Bereichen angewandt werden.

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