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Mediation und collaborative Praxis

Ihre deutsch-französische Anwaltskanzlei in Mulhouse, Elsass

Mediation

Die Richtlinie EU 28/52/CE vom 21. Mai 2008 definiert die Mediation wie folgt :
„Die Mediation ist ein strukturiertes Verfahren unabhängig von seiner Bezeichnung, in dem zwei oder mehr Streitparteien mit Hilfe eines Mediators auf freiwilliger Basis selbst versuchen, eine Vereinbarung über die Beilegung ihrer Streitigkeiten zu erzielen".

Der Mediator ist weder Richter, noch Schiedsrichter, Berater oder Sachverständiger. Mediation beruht auf Freiwilligkeit und liegt in den Händen der Parteien.

Sie kann auf der Grundlage :

  • einer Mediationsklausel in einem zwischen den Parteien vereinbarten Vertrag ;
  • einer Einigung zwischen Parteien, die sich im Streit befinden ;
  • einer Gerichtsentscheidung nach Einwilligung der Parteien ;

durchgeführt werden.

In dem Mediationsverfahren wird nach einer Lösung gesucht, die den Bedürfnissen aller Parteien möglichst gerecht wird.

Die Mediation beruht auf Verhandlungstechniken und –methoden, die insbesondere durch die Havard Law School in den 60 Jahren unter der Federführung von Walter T. Fisher und Melvin C. Ury entwickelt wurden.

Der Mediator sollte entsprechend gut ausgebildet, unabhängig und neutral sein.

Collaborative Praxis

Die Parteien vereinbaren mit der Hilfe Ihrer speziell ausgebildeten Anwälte, eine loyale und vertrauliche Verhandlung zu führen, um eine dauerhafte Einigung zur Beilegung Ihres Streits zu finden, die ihre Bedürfnisse entspricht.

Aufgabe der beteiligten Anwälte ist es hier eine wirkliche Teamarbeit zu fördern, durch Verhandlungs- und Kommunikationsmethoden, die eine Einigung erleichtern. Dementsprechend sollten Sie nach den Standards der IACP ausgebildet sein (International Academy of Collaborative Professionals) augesbildet sein.

Eine Liste der französischen speziell ausgebildeten Anwälten befindet sich auf der Internetseite der "Association Francaise des Praticiens du Droit Collaboratif".

Collaborative Praxis

Die alternativen Streitbeilegungsverfahren bieten klare Vorteile :

  • das Verfahren bewahrt die Selbstverantwörtlichkeit der Parteien ;
  • das Verfahren ist streng vertraulich ;
  • das Verfahren wird zeitnah durchgeführt ;
  • das Verfahren berücksichtigt und schützt geschäftliche oder private Beziehungen ;
  • das Verfahren ermöglicht Lösungen, die ausserhalb der strengen Grenzen der Gesetzgebung liegen, soweit keine zwingenden Bestimmungen berührt werden.

Die alternativen Streitbeilegungsverfahren können in den verschiedensten Bereichen angewandt werden.