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Arbeits- und Sozialrecht

Ihre deutsch-französische Anwaltskanzlei in Mulhouse, Elsass

Das französische Sozialrecht besteht aus folgende Rechtsbereichen:


Das Sozialversicherungsrecht

Das Sozialversicherungsrecht umfasst alle Regeln zu Sozialabgaben und Sozialleistungen sowie zu Arbeitsunfällen und berufbedingten Erkrankungen.

Das Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht umfasst alle Regeln, die das Arbeitsverhältnis auf individueller und kollektiver Ebene bestimmen.


Der Betreuungs- und Vertretungsbedarf im Bereich des Sozialrechts sollte keinesfalls unterschätzt werden. Das französische Sozialrecht ist kompliziert, formalistisch und unterliegt ständigen Änderungen. Mangelnde Kenntnis der jeweils aktuellen Rechtslage birgt erhebliche Risiken. Verstösse des Arbeitgebers haben oft strafrechtliche Relevanz. Durch grosse Erfahrung und ständige Weiterbildung verfügen die Anwälte der Kanzlei in diesem Bereich über hohe fachliche Kompetenz.

Die Kanzlei ist in folgenden Bereichen tätig:

  • Einstellungsformalitäten und Erstellung von Arbeitsverträgen ;
  • Arbeitszeitmanagement (Teilzeit, Pauschalierung der Arbeitszeit, Überstundenregelung, Gleitzeitmodelle) ;
  • Internationale Arbeitsverträge und Entsendungen ;
  • Vollmachten ;
  • Gewinnbeteiligung, Arbeitnehmersparplan, Vereinbarung zu einer variablen Vergütung, Arbeitnehmerbeteiligung ;
  • Kollektive Verhandlungen und Unternehmensvereinbarungen ;
  • Wahl und Rechte der Arbeitnehmervertretung ;
  • Arbeitskonflikte und Streikbewegungen ;
  • Hausordnung ;
  • Arbeitssicherheit und –hygiene ;
  • Disziplinarrecht ;
  • Inviduelle und kollektive Kündigungen ;
  • Plan zur Erhaltung der Arbeitsplätze (Sozialplan) ;
  • Aufhebungsvertrag ;
  • Kündigung durch Arbeitnehmer ;
  • Vergleiche ;
  • Mobbingvorwürfe am Arbeitsplatz ;
  • Gleichbehandlung von Arbeitnehmer und Diskriminierungsverbot ;
  • Arbeitskrankheiten und –unfälle ;
  • Strafrechtliche Haftung des Geschäftsführers ;
  • Verfahren vor dem Arbeitsgericht ;
  • Verfahren vor dem Sozialgericht.