Das französische Sozialrecht besteht aus folgende Rechtsbereichen:
Das Sozialversicherungsrecht
Das Sozialversicherungsrecht umfasst alle Regeln zu Sozialabgaben und Sozialleistungen sowie zu Arbeitsunfällen und berufbedingten Erkrankungen.
Das Arbeitsrecht
Das Arbeitsrecht umfasst alle Regeln, die das Arbeitsverhältnis auf individueller und kollektiver Ebene bestimmen.
Der Betreuungs- und Vertretungsbedarf im Bereich des Sozialrechts sollte keinesfalls unterschätzt werden. Das französische Sozialrecht ist kompliziert, formalistisch und unterliegt ständigen Änderungen. Mangelnde Kenntnis der jeweils aktuellen Rechtslage birgt erhebliche Risiken. Verstösse des Arbeitgebers haben oft strafrechtliche Relevanz. Durch grosse Erfahrung und ständige Weiterbildung verfügen die Anwälte der Kanzlei in diesem Bereich über hohe fachliche Kompetenz.