Das Handels- und Wirtschafsrecht umfasst die auf Kaufleute, Unternehmen und Gewerbetreibende anwendbaren rechtlichen Regelungen.
In jedem Stadium einer gewerblichen oder/und kaufmännischen Tätigkeit schlägt die Kanzlei Strategien vor, die den neuesten Stand der Gesetzgebung und der Rechtssprechung berücksichtigen, aber auch die wirschaftlichen und kommerziellen Bedürfnisse der Unternehmen nicht ausser Acht lassen.
Im Rahmen der Beratung hilft die Kanzlei den Unternehmen bei einer optimalen Ausgestaltung ihrer Tätigkeiten und Geschäftsbeziehungen. Dies gilt insbesondere für internationale Geschäftsbeziehungen.
Im Fall eines Rechtsstreites zeigt die Kanzlei dem Unternehmen möglichst effektive Lösungswege unter Berücksichtigung von Prozessrisiken, Zeitaufwand und Kosten auf.