Die Richtlinie EU 28/52/CE vom 21. Mai 2008 definiert die Mediation wie folgt :
Der Mediator ist weder Richter, noch Schiedsrichter, Berater oder Sachverständiger. Mediation beruht auf Freiwilligkeit und liegt in den Händen der Parteien.
Sie kann auf der Grundlage :
- einer Mediationsklausel in einem zwischen den Parteien vereinbarten Vertrag ;
- einer Einigung zwischen Parteien, die sich im Streit befinden ;
- einer Gerichtsentscheidung nach Einwilligung der Parteien ;
durchgeführt werden.
In dem Mediationsverfahren wird nach einer Lösung gesucht, die den Bedürfnissen aller Parteien möglichst gerecht wird.
Die Mediation beruht auf Verhandlungstechniken und –methoden, die insbesondere durch die Havard Law School in den 60 Jahren unter der Federführung von Walter T. Fisher und Melvin C. Ury entwickelt wurden.
Der Mediator sollte entsprechend gut ausgebildet, unabhängig und neutral sein.