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Immobilien- und Baurecht

Deutschsprachiger Anwalt und Rechtsberater für französisches Immobilienrecht oder Baurecht

Das Immobilien- und Baurecht umfasst die Regeln zu Bau, Erwerb, Veräusserung und Verwaltung von Immobilien.

Die französischen Regelungen bieten, wenn man sie den kennt, den Bauherren, Käufern, Miteigentümern und Mietern einen weitreichenden Schutz.

Viele Bestimmungen sind zwingend. Eine Mißachtung der entsprechenden Regelung zieht möglicherweise erhebliche Konsequenzen nach sich, da Verträge, Beschlüsse oder Massnahmen nichtig oder unwirksam werden. Insbesondere im Baurecht kann die Missachtung mancher Regel für Bauträger, Bauunternehmer oder Architekten strafrechtlich relevant sein.

Die Anwälte der Kanzlei verfügen über eine anerkannte Kenntnis der einschlägigen Gesetzgebung und Rechtssprechung.

Die Kanzlei ist in folgenden Bereichen tätig:

  • Immobilienverkauf und –erwerb ;
  • Immobilienverwaltung :
    • Mietverträge ;
    • Mietstreitigkeiten ;
    • Dienstbarkeiten und Nachbarschaftsstreitigkeiten ;
    • Miteigentumverhältnisse.
  • Durchführung von Bauvorhaben :
    • Vertragsgestaltung ;
    • Bauversicherungen ;
    • Subunternehmer ;
    • Baustreitigkeiten (Abnahme, Verzug, Bauschäden...).